Eine umfassende Reform der italienischen Straßenverkehrsordnung schlägt hohe Wellen: Jugendlichen wird unter bestimmten Voraussetzungen der Weg hinter das Steuer vereinfacht. Doch was steckt hinter dem Modell und welche strengen Auflagen gelten?
Junge Fahranfänger stehen in Italien vor einer bedeutenden Neuerung. Im Rahmen der Überarbeitung des italienischen Codice della Strada wird der Zugang zum begleiteten Fahren (Guida Accompagnata) für 17-Jährige weiter vereinfacht und modernisiert.
Damit passt sich Italien schrittweise EU-weiten Bestrebungen an, um Jugendlichen mehr Praxis vor dem eigentlichen Führerscheinerwerb zu ermöglichen.
Wie das „Begleitete Fahren ab 17“ in Italien funktioniert
Schon mit 17 Jahren dürfen Jugendliche in Italien unter strengen Bedingungen eigenhändig ein Auto lenken. Wer das Angebot nutzen möchte, muss jedoch klare Hürden meistern:
- Voraussetzung A1- oder B1-Führerschein: Der Anwärter muss bereits seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 (Motorrad) oder B1 (Leichtfahrzeuge) sein.
- Pflicht-Fahrstunden: Bevor die Erlaubnis ausgestellt wird, müssen mindestens 10 Fahrstunden bei einer zertifizierten Fahrschule absolviert werden – darunter Fahrten auf Autobahnen, Landstraßen und bei Nacht.
- Die Begleitperson: Neben dem 17-Jährigen darf nur eine eingetragene Person sitzen, die seit mindestens 10 Jahren den B-Führerschein besitzt und nicht älter als 60 Jahre ist.
Strenge PS- und Tempo-Limits für Minderjährige
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gelten für die 17-jährigen Piloten klare Einschränkungen:
- Einschränkung bei der Fahrzeugleistung: Es dürfen nur Fahrzeuge gesteuert werden, die den strengen PS-Grenzen für Fahranfänger entsprechen.
- Reduzierte Tempolimits: Auf Autobahnen gilt für Minderjährige ein oberes Limit von 100 km/h, auf Außerortsstraßen maximal 90 km/h.
- Keine Beifahrer: Neben der eingetragenen Begleitperson dürfen keine weiteren Mitfahrer (z. B. Freunde) im Auto sitzen.
- Null-Komma-Null Promille: Es gilt eine absolute Null-Toleranz-Grenze beim Alkohol.
Gilt die Regelung auch für Urlauber?
Vorsicht ist geboten: Das italienische System des begleiteten Fahrens unterscheidet sich vom deutschen oder österreichischen Modell (BF17). Ausländische Prüfbescheinigungen für 17-Jährige werden in Italien in der Regel nicht anerkannt. Wer als deutscher oder österreichischer Fahranfänger unter 18 Jahren mit dem Auto nach Italien reist, riskiert weiterhin hohe Geldstrafen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Anpassungen in Italien sollen Jugendlichen mehr Fahrpraxis verschaffen und Unfälle in der Risikogruppe der jungen Erwachsenen drastisch senken.