Eigentlich gelöscht, aber im Hintergrund weiter aufbewahrt: Eine neue, investigative Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung deckt auf, dass die Schufa eine geheime Schattendatenbank betreibt. Millionen sensible Verbraucherdaten, die längst hätten vernichtet werden müssen, hortet die Wirtschaftsauskunftei offenbar weiter – unbemerkt von der Öffentlichkeit und den Betroffenen.

Es ist ein echter Paukenschlag im deutschen Verbraucherschutz. Wer dachte, dass alte Kredite, abgezahlte Schulden, Pfändungen oder eine überstandene Privatinsolvenz nach den gesetzlichen Fristen endgültig aus den Systemen der Schufa verschwinden, hat sich offenbar geirrt.

Wie Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) heute enthüllen, speichert Deutschlands größte Auskunftei sensible, historische Finanzdaten von Millionen Bürgerinnen und Bürgern illegal in einer separaten Datenbank weiter.

Was wird in der Schattendatenbank gespeichert?

Laut dem Medienbericht handelt es sich um hochsensible Informationen, die im normalen Bonitätssystem der Schufa eigentlich schon gelöscht wurden. Dazu gehören:

  • Alte Kredite und Kreditkartenverträge
  • Längst beglichene Schulden und Mahnverfahren
  • Abgewickelte Privatinsolvenzen und Pfändungen

Die Schufa rechtfertigt die Praxis damit, dass diese alten Datensätze angeblich nur „zu Testzwecken“ für interne Systemprüfungen genutzt und Ergebnisse in anonymisierter Form an Partnerunternehmen weitergegeben werden.

Der unsichtbare Daten-Speicher: Verbraucher werden im Dunkeln gelassen

Der wohl brisanteste Punkt der Recherche betrifft das Auskunftsrecht der Verbraucher. Wer bei der Schufa die offizielle, kostenlose Datenkopie nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfordert, bekommt diese historischen Datensätze nicht zu Gesicht. Sie werden auf den Schreiben schlichtweg verschwiegen.

Die Schufa räumte dieses Vorgehen mittlerweile sogar indirekt auf ihrer eigenen Website ein mit dem Hinweis, dass historische Daten auf der DSGVO-Datenkopie „nicht gesondert ausgewiesen“ werden. Datenschützer halten diese Praxis für hochgradig illegal und verweisen auf das europäische „Recht auf Vergessenwerden“. Dieses besagt eindeutig, dass nicht mehr benötigte personenbezogene Daten vollständig vernichtet werden müssen – sie einfach in einer Testdatenbank weiterzunutzen, verstößt gegen geltendes EU-Recht.

Datenschützer und Experten schlagen Alarm

Juristen und Verbraucherschützer zeigen sich alarmiert und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Um mathematische Scoring-Modelle zu testen, bedürfe es keineswegs der echten, sensiblen Daten von Millionen echten Menschen, so die Kritik von Datenschützern. Zudem drohe Betroffenen erheblicher Schaden, sollten diese alten Daten jemals durch Datenlecks oder Cyberangriffe an die Öffentlichkeit geraten.