Härteres Vorgehen gegen Jugendkriminalität: Rom plant Reform des Strafrechts

Die italienische Bundesregierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni plant eine deutliche Verschärfung im Umgang mit straffälligen Jugendlichen. Künftig soll für 14- bis 18-Jährige grundsätzlich die Zurechnungsfähigkeit vermutet werden. Das Ziel: Ein klares Signal gegen Jugendbanden und Gewalt.

Nach einer Sitzung des Ministerrats bezog die Regierung Stellung zu den Plänen. „Wer Fehler macht, muss dafür bezahlen, auch wenn er erst 15 ist“, stellte Ministerpräsidentin Meloni klar. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll eine entscheidende Hürde in der Justiz angepasst werden.

Was sich konkreten ändern soll

Bislang lag die Beweislast bei den Gerichten: Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren musste im Einzelfall nachgewiesen werden, dass der Täter die geistige Reife und Einsichtsfähigkeit besaß, um die Tragweite seiner Tat zu verstehen.

Mit der geplanten Reform dreht sich das Prinzip um:

  • Vermutung der Reife: Bei 14- bis 18-Jährigen wird künftig standardmäßig davon ausgegangen, dass sie voll einsichtsfähig sind.
  • Beweislastumkehr: Es muss im Einzelfall nachgewiesen werden, wenn ein Jugendlicher nicht zurechnungsfähig war.
  • Keine Senkung des Mindestalters: Die Strafmündigkeitsgrenze bleibt weiterhin bei 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren bleiben wie bisher strafunmündig.

Fokus auf Jugendbanden und Waffengewalt

Justizminister Carlo Nordio betonte, dass die Maßnahme eine Reaktion auf die zunehmende Kriminalität in Stadtvierteln und die Ausbreitung von Jugendbanden sei. Immer häufiger kämen bei Auseinandersetzungen auch Messer und andere Waffen zum Einsatz. Zudem nutzten kriminelle Strukturen die bisherigen Schutzbestimmungen für Minderjährige gezielt aus.

Das Gesetzesvorhaben wird nun im Parlament beraten, bevor es rechtskräftig werden kann.